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Rechtsprechung
   BVerwG, 15.03.1977 - 1 C 27.75   

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BVerwG, 15.03.1977 - 1 C 27.75 (https://dejure.org/1977,731)
BVerwG, Entscheidung vom 15.03.1977 - 1 C 27.75 (https://dejure.org/1977,731)
BVerwG, Entscheidung vom 15. März 1977 - 1 C 27.75 (https://dejure.org/1977,731)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 113 Abs. 1 S. 4
    Fehlendes Feststellungsinteresse nach Rücknahme eines Verwaltungsakts bei unverändertem Sachverhalt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zurücknahme einer Verfügung - Feststellung der Rechtswidrigkeit - Feststellungsinteresse - Rehabilitationsinteresse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 2228
  • DÖV 1977, 571
 
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Wird zitiert von ... (15)

  • BVerwG, 18.12.2014 - 8 B 47.14

    Anerkenntnis; berechtigtes Feststellungsinteresse;

    Da die Vorschrift die Zurücknahme des Verwaltungsakts als Beispiel einer solchen Erledigung nennt, erfordert auch die Rücknahme wegen Rechtswidrigkeit eine Prüfung des Fortsetzungsfeststellungsinteresses im konkreten Fall (vgl. Urteil vom 15. März 1977 - BVerwG 1 C 27.75 - juris Rn. 26 f.).

    Ein Rehabilitierungsinteresse kann durch das ausdrückliche oder unmissverständliche Anerkenntnis der Rechtswidrigkeit im Aufhebungsbescheid (vgl. Urteil vom 15. März 1977 a.a.O. Rn. 27; Beschluss vom 5. September 1984 a.a.O. S. 260 f.) und durch die Rückabwicklung den Kläger stigmatisierender Folgeentscheidungen beseitigt worden sein (vgl. Beschluss vom 23. November 1995 a.a.O.).

    Vielmehr muss jede andere Deutung ausscheiden (vgl. Beschluss vom 23. November 1995 a.a.O.; ebenso für den Wegfall des Rehabilitierungsinteresses: Urteil vom 15. März 1977 a.a.O. Rn. 27).

  • BVerwG, 18.12.2014 - 8 B 52.14

    Verbot einer Vermittlung von Sportwetten an einen privaten Wettanbieter mit Sitz

    Da die Vorschrift die Zurücknahme des Verwaltungsakts als Beispiel einer solchen Erledigung nennt, erfordert auch die Rücknahme wegen Rechtswidrigkeit eine Prüfung des Fortsetzungsfeststellungsinteresses im konkreten Fall (vgl. Urteil vom 15. März 1977 - BVerwG 1 C 27.75 - juris Rn. 26 f.).

    Ein Rehabilitierungsinteresse kann durch das ausdrückliche oder unmissverständliche Anerkenntnis der Rechtswidrigkeit im Aufhebungsbescheid (vgl. Urteil vom 15. März 1977 a.a.O. Rn. 27; Beschluss vom 5. September 1984 a.a.O. S. 260 f.) und durch die Rückabwicklung den Kläger stigmatisierender Folgeentscheidungen beseitigt worden sein (vgl. Beschluss vom 23. November 1995 a.a.O.).

    Vielmehr muss jede andere Deutung ausscheiden (vgl. Beschluss vom 23. November 1995 a.a.O.; ebenso für den Wegfall des Rehabilitierungsinteresses: Urteil vom 15. März 1977 a.a.O. Rn. 27).

  • BVerwG, 18.12.2014 - 8 B 39.14

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an einen privaten Wettanbieter mit

    Da die Vorschrift die Zurücknahme des Verwaltungsakts als Beispiel einer solchen Erledigung nennt, erfordert auch die Rücknahme wegen Rechtswidrigkeit eine Prüfung des Fortsetzungsfeststellungsinteresses im konkreten Fall (vgl. Urteil vom 15. März 1977 - BVerwG 1 C 27.75 - juris Rn. 26 f.).

    Ein Rehabilitierungsinteresse kann durch das ausdrückliche oder unmissverständliche Anerkenntnis der Rechtswidrigkeit im Aufhebungsbescheid (vgl. Urteil vom 15. März 1977 a.a.O. Rn. 27; Beschluss vom 5. September 1984 a.a.O. S. 260 f.) und durch die Rückabwicklung den Kläger stigmatisierender Folgeentscheidungen beseitigt worden sein (vgl. Beschluss vom 23. November 1995 a.a.O.).

    Vielmehr muss jede andere Deutung ausscheiden (vgl. Beschluss vom 23. November 1995 a.a.O.; ebenso für den Wegfall des Rehabilitierungsinteresses: Urteil vom 15. März 1977 a.a.O. Rn. 27).

  • BVerwG, 18.12.2014 - 8 B 48.14

    Untersagung der Vermittlung von Sportwetten an einen privaten Wettanbieter mit

    Da die Vorschrift die Zurücknahme des Verwaltungsakts als Beispiel einer solchen Erledigung nennt, erfordert auch die Rücknahme wegen Rechtswidrigkeit eine Prüfung des Fortsetzungsfeststellungsinteresses im konkreten Fall (vgl. Urteil vom 15. März 1977 - BVerwG 1 C 27.75 - juris Rn. 26 f.).

    Ein Rehabilitierungsinteresse kann durch das ausdrückliche oder unmissverständliche Anerkenntnis der Rechtswidrigkeit im Aufhebungsbescheid (vgl. Urteil vom 15. März 1977 a.a.O. Rn. 27; Beschluss vom 5. September 1984 a.a.O. S. 260 f.) und durch die Rückabwicklung den Kläger stigmatisierender Folgeentscheidungen beseitigt worden sein (vgl. Beschluss vom 23. November 1995 a.a.O.).

    Vielmehr muss jede andere Deutung ausscheiden (vgl. Beschluss vom 23. November 1995 a.a.O.; ebenso für den Wegfall des Rehabilitierungsinteresses: Urteil vom 15. März 1977 a.a.O. Rn. 27).

  • BVerwG, 18.12.2014 - 8 B 51.14

    Verbot einer Sportwettenvermittlung an einen privaten Wettanbieter mit Sitz auf

    Da die Vorschrift die Zurücknahme des Verwaltungsakts als Beispiel einer solchen Erledigung nennt, erfordert auch die Rücknahme wegen Rechtswidrigkeit eine Prüfung des Fortsetzungsfeststellungsinteresses im konkreten Fall (vgl. Urteil vom 15. März 1977 - BVerwG 1 C 27.75 - juris Rn. 26 f.).

    Ein Rehabilitierungsinteresse kann durch das ausdrückliche oder unmissverständliche Anerkenntnis der Rechtswidrigkeit im Aufhebungsbescheid (vgl. Urteil vom 15. März 1977 a.a.O. Rn. 27; Beschluss vom 5. September 1984 a.a.O. S. 260 f.) und durch die Rückabwicklung den Kläger stigmatisierender Folgeentscheidungen beseitigt worden sein (vgl. Beschluss vom 23. November 1995 a.a.O.).

    Vielmehr muss jede andere Deutung ausscheiden (vgl. Beschluss vom 23. November 1995 a.a.O.; ebenso für den Wegfall des Rehabilitierungsinteresses: Urteil vom 15. März 1977 a.a.O. Rn. 27).

  • BVerwG, 04.05.1993 - 7 B 149.92

    Religionsfreiheit - Warnung - Landesregierung - Staatliche Äußerungen

    Der Verwaltungsgerichtshof hat ferner nicht der von der Beschwerde zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts widersprochen, derzufolge eine Feststellungsklage mit dem Ziel der Wiederherstellung des guten Rufs erhoben werden kann (Urteil vom 28. Februar 1961 - BVerwG 1 C 54.57 - BVerwGE 12, 87; Urteil vom 9. Februar 1967 - BVerwG 1 C 49.64 - BVerwGE 26, 161 = Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 35; Urteil vom 19. März 1970 - BVerwG 1 C 6.69 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 51; Urteil vom 26. Februar 1974 - BVerwG 1 C 31.72 - BVerwGE 45, 51 = Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 25; Beschluß vom 4. März 1976 - BVerwG 1 WB 54.74 - BVerwGE 53, 134; Urteil vom 15. März 1977 - BVerwG 1 C 27.75 - Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 83; das Zitat "BVerwG DöV 1982, 26" ist ein Fehlzitat).
  • VGH Baden-Württemberg, 24.11.1994 - 1 S 2909/93

    Unzulässige Feststellungsklagen hinsichtlich der Rechtswidrigkeit des Einsatzes

    Hierfür ist neben dem Grundrechtseingriff erforderlich, daß der Eingriff geeignet war, das Ansehen des Betroffenen nach objektiver Beurteilung in der Öffentlichkeit herabzusetzen (vgl. VGH Bad.Württ., Urteile v. 5.11.1983 - 9 S 959/82 -, NJW 1984, 132 u. v. 5.2.1986 - 1 S 2073/85-, VBlBW 1986, 303) und es der Feststellung der Rechtswidrigkeit bedarf, um die Klägerin der Öffentlichkeit gegenüber zu rehabilitieren (vgl. auch BVerwG, Urt. v. 15.3.1977 - 1 C 27.75-, DÖV 1977, 571).
  • Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 20.11.2020 - DG 2/12

    Pflicht eines Richters zur Zurückhaltung und Mäßigung hinsichtlich Feststellung

    Da die Vorschrift die Zurücknahme des Verwaltungsakts als Beispiel einer solchen Erledigung nennt, erfordert auch die Rücknahme wegen Rechtswidrigkeit eine Prüfung des Fortsetzungsfeststellungsinteresses im konkreten Fall (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 1977 - BVerwG 1 C 27.75 - juris Rn. 26 f.).

    Ein Feststellungsinteresse kann durch das ausdrückliche oder unmissverständliche Anerkenntnis der Rechtswidrigkeit im Aufhebungsbescheid beseitigt worden sein (vgl. BVerwG, Urteil vom 15. März 1977 a.a.O. Rn. 27; Beschluss vom 5. September 1984 a.a.O. S. 260 f.; BVerwG, Beschluss vom 18. Dezember 2014 - 8 B 47/14 -, Rn. 13, juris).

  • BVerwG, 24.02.1983 - 3 C 56.80

    Nachträglicher Erlass des abgelehnten Verwaltungsaktes durch die Behörde -

    Es kann ein Rehabilitierungsinteresse gegeben sein (vgl.Urteil vom 8. Mai 1969 - BVerwG 6 C 59.66 - [Buchholz 310 § 113 Nr. 45];Urteil vom 9. September 1971 - BVerwG 2 C 7.70 - [Buchholz 310 § 113 Nr. 59];Urteil vom 15. März 1977 - BVerwG 1 C 27.75 - [Buchholz 310 § 113 Nr. 83];Urteil vom 23. Juni 1981 - BVerwG 1 C 78.77 - [Buchholz 310 § 113 Nr. 106]), es kann ein Schadensersatzinteresse vorhanden sein (vgl.Urteile vom 14. Januar 1980 - BVerwG 7 C 92.79 und BVerwG 7 C 106.79 - [Buchholz 310 § 113 Nr. 95]) oder es kann das Interesse vorliegen, der Wiederholung gleichartiger Verwaltungsentscheidungen vorzubeugen.
  • VGH Hessen, 28.01.2019 - 8 A 106/15

    Fortsetzungsfeststellungsinteresse bei Anerkenntnis

    Allerdings besteht in der höchst- und obergerichtlichen Rechtsprechung weitgehende Einigkeit dahingehend, dass das berechtigte Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit einer behördlichen Maßnahme entfällt, wenn die Maßnahme wegen Rechtswidrigkeit aufgehoben wurde und die Rechtsstellung des Klägers durch eine gerichtliche Entscheidung nicht verbessert werden kann (vgl. BVerwG, Beschluss vom 23.11.1995 - BVerwG 8 C 9.95 u.a. -, juris; Urteil vom 15.03.1977 - BVerwG I C 27.75 -, NJW 1977, 2228 und juris; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 01.06.2011 - 5 A 1374/10 -, juris).
  • BVerwG, 03.09.1987 - 1 CB 39.87

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 28.08.1987 - 1 B 91.87

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Feststellungsinteresse im Sinne von §

  • BVerwG, 12.09.1977 - 1 B 197.77

    Rechtmäßigkeit des Verbots einer verwaltungsgerichtlich zugelassenen Kundgebung -

  • VGH Bayern, 26.02.2015 - 5 ZB 14.2742

    (Keine) ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der verwaltungsgerichtlichen

  • VG Berlin, 29.10.1980 - I A 242.78

    Anspruch auf Vernichtung und Unterlassung der Weitergabe von gespeicherten Daten

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Rechtsprechung
   BVerwG, 22.09.1976 - I C 9.71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1976,1784
BVerwG, 22.09.1976 - I C 9.71 (https://dejure.org/1976,1784)
BVerwG, Entscheidung vom 22.09.1976 - I C 9.71 (https://dejure.org/1976,1784)
BVerwG, Entscheidung vom 22. September 1976 - I C 9.71 (https://dejure.org/1976,1784)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Ermessensausübung bei Sprenggenehmigung - Explosionsgefährliche Stoffe - Nachbar

Papierfundstellen

  • NJW 1977, 2228 (Ls.)
  • MDR 1977, 253
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.09.2000 - 11 A 10349/99
    Auch in seinen in diesem Zusammenhang vom Bundesverwaltungsgericht zitierten früheren Entscheidungen wurde unter derartigen Umständen ein Feststellungsantrag jeweils als unbegründet angesehen (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. Juni 1975 -- 8 C 63.73 -- BVerwGE 48, 331 (335) und vom 22. September 1976 -- 1 C 9.71 -- BayVBl. 1977, 153 (154)).
  • BVerwG, 24.08.1979 - 1 B 76.76

    Anspruch auf eine Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage der Informationsfreiheit

    Darüber hinaus könnte die begehrte Feststeilung nur getroffen werden, wenn der (erledigte) Verwaltungsakt auch den Kläger in seinen Rechten verletzt hätte (BVerwGE 48, 331 [335]; Urteil vom 22. September 1976 - BVerwG 1 C 9.71 -).
  • BVerwG, 23.10.1979 - 1 B 279.79

    Fristgemäße Geltendmachung eines Revisionszulassungsgrundes - Grundsätzliche

    Der erkennende Senat hat in seiner zurückverweisenden Entscheidung vom 22. September 1976 - BVerwG 1 C 9.71 - befunden, das Feststellungsinteresse der Klägerin könne nicht mit der Begründung verneint werden, "die Klägerin habe einen Amtshaftungsprozeß, dem die begehrte verwaltungsgerichtliche Feststellung dienen könne, bisher weder erhoben noch habe sie in der Berufungsverhandlung erklärt, daß sie Amtshaftungsklage erheben wolle", und die Klägerin habe "nach § 86 Abs. 3 VwGO veranlaßt werden müssen, sich (zur Frage der Erhebung einer Amtshaftungsklage) zu äußern".
  • OLG Brandenburg, 20.07.2000 - 2 Ss OWi 140 B/00

    Unzulässigkeit des weiteren Beschlussverfahrens nach erneuten Ermittlungen

    Ermittlungen, die danach angestellt werden und deren Ergebnis für die Entscheidung erheblich sein kann, machen die Zustimmung des Betroffenen hinfällig (BayObLGSt 1977, 94 (99); BayObLG bei Rüth DAR 1983, 257; bei Bär DAR 90, 371; OLG Celle MDR 1977, 253; der in der Entscheidung des OLG Celle in VRS 64, 456 geschilderte Ausnahmefall lag nicht vor).
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